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Produkt zum Begriff Werbung:


  • HERMA Hinweisetiketten Keine Werbung
    HERMA Hinweisetiketten Keine Werbung

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    Preis: 2.25 € | Versand*: 4.99 €
  • Leuchtkasten Werbung für außen
    Leuchtkasten Werbung für außen

    Leuchtkasten Werbung für außen Sie wollen Ihre Reklame gut sichtbar außen an der Wand platzieren? Wir können es Ihnen ermöglichen! Leuchtkasten für außen ist ein Premiumprodukt aus deutscher Produktion und wird bei Werbung eingesetzt. Vier Langfeldleuchten oder optionale LED-Beleuchtung machen Ihre Werbung auch in Dunkelheit sichtbar. Standardausstattung: + Aluminiumrahmenkonstruktion aus verwindungssteifen Aluminium-Profilen + Oberfläche E6EV1, eloxal matt-silber + ESG-Sicherheitsglas 5 mm + 1-seitige Klapptüröffnung mit Gasdrucköffnern mit autom. Arretierung in geöffneter Stellung + Getriebeverriegelung mit 6-Kant Schlüssel + Klemmleiste mit verdeckt liegender Plakatfixierung über die gesamte Breite + Plakat direkt hinter der Schutzscheibe + Hintergrundbeleuchtung mit LED-Langfeldleuchten 4 x 23 Watt + Drehflügelöffnung DIN links/rechts für den Wartehallen-Einbau (2-seitig für Wartehalle) optional Maße: Breite: ca. 134,6 cm Höhe: ca. 191,1 cm Tiefe: ca. 16,3 cm Sichtmaß: 115 x 171 cm Plakatmaß: 118,5 x 175 cm Lieferung: Die Anlieferung erfolgt komplett montiert auf einer Palette frei Bordsteinkante. Ein Premiumprodukt des namhaften deutschen Herstellers.

    Preis: 2703.70 € | Versand*: 0.00 €
  • Türschild, Werbung einwerfen verboten!, 40 x 100 mm - 100x40 mm Folie selbstklebend
    Türschild, Werbung einwerfen verboten!, 40 x 100 mm - 100x40 mm Folie selbstklebend

    Türschild, Werbung einwerfen verboten!, 40 x 100 mm - 100x40 mm Folie selbstklebend Gebäudekennzeichnung Werbung verboten Gebäudekennzeichnung Werbung verboten, 40 x 100 mm Das rechteckige Schild hat einen gelben Grund. In der Mitte des Schildes steht in schwarzer Schrift der Text: "Werbung einwerfen verboten!" geschrieben. Sichern Sie Ihr Gebäude mit praxisbewährter Gebäudekennzeichnung von König Werbeanlagen! Mit diesen Gebäudekennzeichnungen können Sie Kunden, Mitarbeitern oder anderen Personen wichtige Informationen über Ihr Gebäude mitteilen. Dies kann notwendig werden, wenn sich in Ihrem Gebäude besondere Gefahren befinden, oder Sie Ortsfremde über die Örtlichkeiten aufklären möchten. Material: Folie selbstklebend Werbung einwerfen verboten!

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  • RSA1 ALU Namensschild "Werbung nein"
    RSA1 ALU Namensschild "Werbung nein"

    RENZ Alu-Namensschildeinlage RSA1 lose mit Gravur "Keine Werbung und kostenlose Zeitungen" , rot ausgelegt.

    Preis: 28.76 € | Versand*: 5.95 €
  • Was sind einige Beispiele für illegal transportierte Waren, die als Schmuggelgut gelten? Wie werden solche Waren oft geschmuggelt?

    Beispiele für illegal transportierte Waren sind Drogen, Waffen, geschützte Tierarten und gefälschte Markenprodukte. Diese werden oft durch Schmuggel in versteckten Hohlräumen von Fahrzeugen, in Koffern, durch Schmuggler oder über Schmuggelrouten transportiert. Manchmal werden auch Postsendungen oder Frachtcontainer genutzt, um Schmuggelware zu transportieren.

  • Was sind einige Beispiele für Schmuggelware, die illegal über die Grenze transportiert werden?

    Einige Beispiele für Schmuggelware, die illegal über die Grenze transportiert werden, sind Drogen wie Kokain oder Heroin, Waffen und Munition sowie gefälschte Markenprodukte wie Kleidung und Elektronik. Andere häufig geschmuggelte Waren sind exotische Tiere, Tabak und Alkohol. Der Schmuggel dieser Waren kann zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen.

  • Wann wird Werbung verboten?

    Werbung wird in der Regel dann verboten, wenn sie irreführend oder täuschend ist und Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen könnte. Zudem kann Werbung verboten werden, wenn sie gesundheitsschädlich ist oder gegen geltende Gesetze oder Richtlinien verstößt. Auch bei Werbung, die diskriminierend, beleidigend oder anstößig ist, kann ein Verbot ausgesprochen werden. Letztendlich liegt es an den zuständigen Behörden und Gesetzgebern, in welchen Fällen Werbung verboten wird.

  • Ist vergleichende Werbung verboten?

    Ist vergleichende Werbung verboten? Nein, vergleichende Werbung ist grundsätzlich nicht verboten, solange sie fair und nicht irreführend ist. Es ist jedoch wichtig, dass die Vergleiche objektiv und nachvollziehbar sind und keine falschen Behauptungen enthalten. In einigen Ländern gibt es spezifische Gesetze und Regeln, die die vergleichende Werbung regeln und bestimmte Einschränkungen vorsehen. Es ist ratsam, sich vor dem Start einer vergleichenden Werbekampagne über die rechtlichen Bestimmungen in dem jeweiligen Land zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Letztendlich sollte vergleichende Werbung dazu dienen, Verbrauchern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, ohne die Konkurrenz unfair zu benachteiligen.

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  • RSA1 Edelstahl Namensschild "Werbung nein"
    RSA1 Edelstahl Namensschild "Werbung nein"

    Edelstahl-RENZ Namensschildeinlage RSA1 lose mit Gravur "Keine Werbung, und kostenlose Zeitungen" , rot ausgelegt.

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  • RSA1 ALU Namensschild "Werbung ja"
    RSA1 ALU Namensschild "Werbung ja"

    RENZ Alu-Namensschildeinlage RSA1 lose mit Gravur >>Werbung, ja bitte!

    Preis: 28.76 € | Versand*: 5.95 €
  • Hinweisetiketten Keine Werbung ZWECKFORM 59505
    Hinweisetiketten Keine Werbung ZWECKFORM 59505

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  • RSA2 Briefkastenschild "Werbung ja/nein"
    RSA2 Briefkastenschild "Werbung ja/nein"

    RSA2 Briefkastenschild aus Aluminium oder Edelstahl 75x19,5 mit Gravur. "Werbung, ja bitte!" oder "Werbung, nein danke!".

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  • Soll Werbung verboten werden?

    Es ist schwierig, Werbung generell zu verbieten, da sie ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft ist und Unternehmen dabei hilft, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Allerdings sollte es Regulierungen geben, um irreführende oder unethische Werbemethoden zu verhindern und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Eine ausgewogene Balance zwischen Werbung und Verbraucherschutz ist daher wichtig.

  • Wann ist vergleichende Werbung verboten?

    Vergleichende Werbung ist in der Regel dann verboten, wenn sie irreführend ist und die Konkurrenz in einem falschen Licht darstellt. Zudem darf vergleichende Werbung nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht oder in die Irre geführt werden. Auch darf sie nicht dazu dienen, den Ruf oder die Wettbewerbsfähigkeit eines Mitbewerbers zu schädigen. Darüber hinaus muss die vergleichende Werbung fair sein und auf objektiven Kriterien beruhen. In einigen Ländern gibt es zudem spezifische Gesetze und Richtlinien, die die vergleichende Werbung regeln und bestimmte Einschränkungen vorsehen.

  • Ist Werbung an Bäumenzäunen verboten?

    Die Regelungen zur Werbung an Bäumenzäunen können je nach Land und Kommune unterschiedlich sein. In einigen Fällen kann es erlaubt sein, Werbung an Bäumenzäunen anzubringen, solange bestimmte Vorschriften eingehalten werden. In anderen Fällen kann es jedoch verboten sein, Werbung an Bäumenzäunen anzubringen, um die Ästhetik des öffentlichen Raums zu erhalten. Es ist ratsam, sich bei den örtlichen Behörden über die genauen Regelungen zu informieren.

  • Sollte genderspezifische Werbung verboten werden?

    Die Frage, ob genderspezifische Werbung verboten werden sollte, ist umstritten. Einige argumentieren, dass solche Werbung Geschlechterstereotype verstärkt und zur Diskriminierung beiträgt. Andere argumentieren, dass es wichtig ist, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der Geschlechter anzusprechen. Eine ausgewogene Diskussion über die Auswirkungen und mögliche Alternativen wäre notwendig, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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